Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten müssen strittige Auffassungen über Sachverhalte juristisch geklärt werden.
Das Verkehrsrecht ist eine das Zivilrecht und das Strafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht überschneidendes Rechtsgebiet. Zivilrechtlich sind häufig die Schadensregulierung gegenüber dem Verursacher oder dessen Versicherung ein Thema. Gleichzeitig kann zudem eine Überschneidung ins Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht vorliegen, wenn der Unfall bspw. unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Alkohol verursacht wurde.
Oftmals kann ein Sachverhalt eine umfangreiche rechtliche Prüfung und intensive juristische Auseinandersetzung zur Folge haben. Ich berate und vertrete Sie gern in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.