RECHTSANWÄLTIN  LINDA RÖTTIG

Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­recht

Auch wenn es sich bei Ord­nungs­wid­rig­kei­ten um gering­fü­gi­ge Ver­stö­ße ohne Straf­rechts­an­wen­dung han­delt, kann hier juris­ti­sche Bera­tung und Ver­tre­tung not­wen­dig sein. Mög­li­che Fol­gen einer Ord­nungs­wid­rig­keit sind die Ver­war­nung ohne Ver­war­nungs­geld, eine Ver­war­nung mit Ver­war­nungs­geld und die Geld­bu­ße sowie die Neben­fol­ge des Fahrverbots.

Wel­che Rechts­fol­gen eine kon­kre­te Ord­nungs­wid­rig­keit aus­löst, hängt von dem began­ge­nen Ver­stoß und den dafür ange­droh­ten Sank­tio­nen ab. Aus die­sem Grund kann es rat­sam sein, juris­ti­sche Bera­tung und Ver­tre­tung in einem Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren in Anspruch zu nehmen.

Wir unter­stüt­zen Sie in fol­gen­den Gebie­ten des Straf­rechts und des Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­rechts:

    Bera­tung und Verteidigung

    In allen Berei­chen des Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­rechts vor allem bei Ver­stö­ßen gegen die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO)

    Medi­zi­nisch-Psy­cho­lo­gi­sche-Unter­su­chung (MPU)
    Geschwindigkeits‑, Abstands- und Rotlichtmessungen
    Fahr­ver­bo­te und Mög­lich­kei­ten von deren Absehung
    Ver­kehrs­wid­ri­ges Ver­hal­ten im Stra­ßen­ver­kehr mit Unfallfolge
    Ver­bots­wid­ri­ge Benut­zung von Mobil­te­le­fo­nen im Straßenverkehr
    Park­ver­stö­ße
    Voll­stre­ckung von EU-Bußgeldern
    Ver­stö­ße gegen Lenk- und Ruhezeiten

    SPRECHEN SIE MICH AN!

    Bei allen Fragen rund  um die Themen Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht oder Familienrecht können Sie sich jederzeit an uns wenden. Nutzen Sie dafür unser praktisches Kontaktformular oder die anderen Kontaktmöglichkeiten auf folgender Seite.